{"id":1541,"date":"2020-09-22T22:07:13","date_gmt":"2020-09-22T20:07:13","guid":{"rendered":"https:\/\/fichtenblatt.de\/?p=1541"},"modified":"2020-09-22T22:09:53","modified_gmt":"2020-09-22T20:09:53","slug":"debattenarena-demonstrationen-der-corona-leugner-praeventiv-verbieten-i","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fichtenblatt.de\/?p=1541","title":{"rendered":"Debattenarena: Demonstrationen der Corona-Leugner pr\u00e4ventiv verbieten? (II)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em>Ein Beitrag von <strong>Henri Keller<\/strong> (Q3). Dieser Beitrag entstand im Rahmen des Leistungskursunterrichts Sozialwissenschaften (Leitung: Herr Steiner). <a href=\"https:\/\/fichtenblatt.de\/?p=1544\">Einen weiteren Beitrag zu dieser Debatte findet ihr hier.<\/a><br \/>\n<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Woche vor\u00a0 der geplanten Demonstration am 29.08.2020 gegen die Corona-Politik der Bundesregierung versuchte die Versammlungsbeh\u00f6rde des Berliner Senats die Demonstration\u00a0 zu untersagen. Auf die Klage der Veranstalter \u201eQuerdenken 711\u201c folgte ein sogenannter Eilrechtsschutz des Verwaltungsgerichts, sodass dieses Verbot nicht genehmigt wurde. Die Politik befindet sich hier in einem Zielkonflikt zwischen Infektionsschutz und der Aufrechterhaltung der Grundrechte. Ich werde mich im Folgenden zu der Frage positionieren, ob man Demonstrationen der Corona-Leugner aus Sicherheitsgr\u00fcnden bereits im Vorfeld verbieten sollte. Um ein gerechtes Urteil f\u00e4llen zu k\u00f6nnen, werde ich diese h\u00f6chst kontroverse Frage aus verschiedenen Blickwinkeln und unter Zuhilfenahme der Kategorien Effizienz und Legitimit\u00e4t betrachten. Die wichtigsten involvierten Positionen sind zum einen die Unterst\u00fctzer solcher Demonstrationen, weil sie direkt von einem Verbot betroffen w\u00e4ren, die Gesellschaft und ihre Individuen, da sie weiterhin der Gefahr der Pandemie ausgesetzt sind und unsere Demokratie als solche, weil eine Einschr\u00e4nkung der Grundrechte zur Debatte steht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bef\u00fcrworter der Forderung argumentieren, ein Verbot solcher Demonstrationen sei dadurch legitimiert, dass man der Ausbreitung von Covid-19 entgegenwirken muss, um so die Funktionsf\u00e4higkeit unserer Gesellschaft sicherzustellen. Ein zweiter Lockdown, bedingt durch eine Erh\u00f6hung der ohnehin schon steigenden Infektionszahlen, h\u00e4tte n\u00e4mlich verheerende Konsequenzen f\u00fcr unsere Wirtschaft, unser Bildungssystem und nat\u00fcrlich unser Gesundheitssystem. Die Hanau-Gedenkt-Demo eine Woche zuvor wurde schlie\u00dflich auch aus infektiologischen Gr\u00fcnden abgesagt. Weiterhin stellen Demonstrationen mit Menschen, die die Existenz von Corona wom\u00f6glich leugnen und die Hygieneauflagen nicht unterst\u00fctzen, ein erh\u00f6htes epidemiologisches Risiko dar, da sie Hygieneauflagen wom\u00f6glich noch vors\u00e4tzlich missachten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weiterhin bietet ein Verbot eine hohe Effizienz, da es den geringsten Aufwand darstellt, das Infektionsrisiko zu mindern und die Ausbreitung des Virus in unserer Gesellschaft zu verlangsamen. S\u00e4mtliche Ressourcen, die f\u00fcr das Polizeiaufgebot (das z.B auch Anst\u00fcrme auf den Reichstag verhindern muss) ben\u00f6tigt werden, k\u00f6nnten eingespart werden. Auch ist es eine \u00e4u\u00dfert schwierige, wenn nicht gar unm\u00f6gliche Aufgabe f\u00fcr die Polizei, die Einhaltung der Hygieneauflagen sicherzustellen. Hinzu kommen dann noch s\u00e4mtliche Kosten und der Zeitverlust der durch eine abgesperrte Innenstadt entstehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dar\u00fcber hinaus l\u00e4sst sich sagen, ein Verbot aus Sicht eines Unbeteiligten legitim ist, da sonst sein Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, GG Art 2 (2) eingeschr\u00e4nkt wird. Durch Demonstrationen wie die am vergangenen Samstag k\u00f6nnte die Infektionsrate wieder schneller steigen, sodass die Ansteckungsgefahr f\u00fcr Dritte sich ebenfalls erh\u00f6ht. Die Gesundheit und das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit von Menschen, die gar nichts mit der Demonstration zu tun haben sind also bedroht. Wenn jemand z.B. an einer Vorerkrankung leidet, kann eben diese erh\u00f6hte Infektionsgefahr verheerend sein, da die Viruserkrankung f\u00fcr ihn t\u00f6dlich enden kann. Solidarit\u00e4t ist ein sehr wichtiger Grundsatz in unserer Gesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf der anderen Seite lie\u00dfe sich argumentieren, dass das Verbot einer Demonstration nicht f\u00f6rderlich ist, um den politischen Diskurs zu einer L\u00f6sung zu f\u00fchren. Menschen, die mit der Corona-Politik unzufrieden sind oder sogar die Existenz von Corona leugnen, w\u00e4ren in ihrer Meinung noch best\u00e4rkt und w\u00fcrden auf ihrer Position verharren. Ein Meinungsaustausch, in einer Demokratie unabdingbar, ist somit erschwert und es entsteht eine Polarisierung der Gesellschaft. Randgruppen wie etwa Verschw\u00f6rungstheoretiker oder Rechtsradikale erhalten dann einen Zuwachs.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weiterhin w\u00e4re ein pr\u00e4ventives Eingreifen der Polizei illegitim, da es den Grunds\u00e4tzen unseres Rechtsstaats widerspricht. So lange die Veranstalter sich offiziell zu den Hygienema\u00dfnahmen bekennen, darf erst in ihre Demonstration eingeschritten werden, wenn diese tats\u00e4chlich nicht eingehalten werden. So war auch das Vorgehen der Polizei bei der Demonstration vergangenen Samstag. Wenn dieses Prinzip missachtet w\u00fcrde, besteht die Gefahr, dass sich ein solches Vorgehen etabliert und normalisiert. Das ist eine Gefahr f\u00fcr unseren Rechtsstaat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es gibt jedoch ein Argument, das alle bis hier hin aufgef\u00fchrten \u00fcberwiegt. Aus Sicht des demokratischen Systems ist es nicht legitim das Infektionsschutzgesetz \u00fcber solch essentielle Kernelemente unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stellen. Es stellt eine Gefahr f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit unserer Demokratie dar, da die Anh\u00e4nger dieser Demonstrationen das Recht auf GG Art 8, Versammlungsfreiheit, und GG Art 5, Meinungsfreiheit, f\u00fcr sich beanspruchen d\u00fcrfen. Das bedeutet, dass es selbst in Zeiten von Corona m\u00f6glich sein sollte, seine Meinung so absurd sie auch ist, zu \u00e4u\u00dfern und zu vertreten (so lange sie nicht gegen das Strafgesetzt verst\u00f6\u00dft). Das muss eine Demokratie aushalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich bin also abschlie\u00dfend der Meinung, dass Demonstrationen von Coronaleugner nicht im Vorfeld abgesagt werden sollten. Ich stimme zu, dass die Ausbreitung des Virus m\u00f6glichst gering gehalten werden muss, um die Funktionsf\u00e4higkeit unserer Gesellschaft sicherzustellen und das Wohlergehen eines jeden zu sch\u00fctzen! Auch bietet ein Verbot eine \u00e4u\u00dferst effektive M\u00f6glichkeit dies zu gew\u00e4hrleisten, jedoch finde ich, angesichts der Tatsache, dass sich die Infektionsrate momentan noch in \u00fcberschaubaren Bereichen bewegt, eine so drastische Einschr\u00e4nkung unserer Grundrechte nicht gerechtfertigt. Solange die Organisatoren solcher Demonstrationen die Hygienema\u00dfnahmen offiziell anerkennen, haben sie nach meinem Urteil das Recht, ihre Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Wenn die Hygienevorschriften jedoch konsequent auf der Demonstration selbst ignoriert werden oder wenn es einen Angriff auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung wie bei dem Ansturm auf den Reichstag gibt, finde ich es dann legitim, die Demonstration aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Beitrag von Henri Keller (Q3). Dieser Beitrag entstand im Rahmen des Leistungskursunterrichts Sozialwissenschaften (Leitung: Herr Steiner). Einen weiteren Beitrag zu dieser Debatte findet ihr hier. In der Woche vor\u00a0 der geplanten Demonstration am 29.08.2020 gegen die Corona-Politik der Bundesregierung versuchte die Versammlungsbeh\u00f6rde des Berliner Senats die Demonstration\u00a0 zu untersagen. 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