{"id":1544,"date":"2020-09-22T22:07:09","date_gmt":"2020-09-22T20:07:09","guid":{"rendered":"https:\/\/fichtenblatt.de\/?p=1544"},"modified":"2020-09-22T22:09:44","modified_gmt":"2020-09-22T20:09:44","slug":"debattenarena-demonstrationen-der-corona-leugner-praeventiv-verbieten-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fichtenblatt.de\/?p=1544","title":{"rendered":"Debattenarena: Demonstrationen der Corona-Leugner pr\u00e4ventiv verbieten? (I)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em>Ein Beitrag von <strong>Jakob Bilan <\/strong>(Q3). Dieser Beitrag entstand im Rahmen des Leistungskursunterrichts Sozialwissenschaften (Leitung: Herr Steiner). <a href=\"https:\/\/fichtenblatt.de\/?p=1541\">Einen weiteren Beitrag zu dieser Debatte findet ihr hier.<\/a><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Allen Krisen, seien sie wirtschaftlicher, politischer oder anderer Art, ist gemein, dass sie Ver\u00e4nderungen in der Gesellschaft hervorrufen, oftmals speziell der \u00f6ffentlichen Meinung und Zufriedenheit. Zudem werden soziale Disparit\u00e4ten versch\u00e4rft und Konflikte gesch\u00fcrt. Da die aktuelle Krise, ausgel\u00f6st durch COVID-19, nicht nur stillschweigend diese starken Ver\u00e4nderungen bewirkt hat, sondern die Reaktion auf die politischen Ma\u00dfnahmen, wie etwa das Herunterfahren des \u00f6ffentlichen Lebens (milder Lockdown), die Kontakteinschr\u00e4nkungen und \u00c4hnliches, eine starke Reaktion hervorgerufen haben, sind Demonstrationen, Beschwerden und Klageverfahren eingeleitet und angemeldet worden. Eine dieser Demonstrationen, am 29. August 2020, f\u00fchrte dazu, dass es etwa 400 Personen gelang, die Treppen des Reichstags unerlaubt zu betreten, w\u00e4hrend sie unter anderem Reichskriegsflaggen schwenkten. Nicht nur war somit die polizeiliche Kontrolle offensichtlich au\u00dfer Kraft, auch die Hygiene- und Demonstrationsauflagen waren von vielen der etwa 20.000 Personen <a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> ignoriert worden. Angesichts dessen und der Situation auf den Reichstagsstufen, die Bundespr\u00e4sident Frank-Walter Steinmeier \u201eabscheulich und unertr\u00e4glich\u201c <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> nannte, stellt sich wiederholt die Frage, ob diese Situation verhindert h\u00e4tte werden k\u00f6nnen, zum Beispiel \u00fcber ein Verbot im Vorfeld.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nat\u00fcrlich, als eines der essenziellen Grundrechte unserer Demokratie, muss die Versammlungsfreiheit gesichert und gewahrt werden. Im Artikel 8 im Grundgesetz <a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> ist verankert, was dieses Recht sichert: \u201eAlle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Art. 8, Abs. 1)\u201c Dass diesem Recht Bedeutung zukommen muss, hoben auch Frank-Walter Steinmeier, sowie zahlreiche weitere Politiker hervor.<br \/>\nAuch ein zweites Grundrecht spricht gegen das Verbot: das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungs\u00e4u\u00dferung (Artikel 5 im Grundgesetz). Es ist wichtig f\u00fcr das demokratische Prinzip und somit auch f\u00fcr unser System, dass die B\u00fcrgern\u00e4he zur Politik gew\u00e4hrleistet ist. Sorgen m\u00fcssen erh\u00f6rt werden. Nur wenn das Volk, oder in diesem Fall einige wenige in Relation zum Gesamtvolk, Geh\u00f6r findet und dies in die Politik mit einbezogen wird, erh\u00e4lt unser politisches System seine Legitimit\u00e4t. <a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><br \/>\nDiese Grundrechte, insbesondere die allgemeine Versammlungsfreiheit, so meinen einige, st\u00fcnden \u00fcber dem Verbot der Demonstration wegen Hygieneauflagen und anderen Gr\u00fcnden. So schreibt Markus Reuter: \u201eWer Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit verteidigt, muss das auch f\u00fcr Nazis und Verschw\u00f6rungsfreaks tun. Das Verbot der Demo in Berlin ist falsch [\u2026]\u201c auf netzpolitik.org <a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a>. Ein Argument, das auf die Umsetzung der Demo eingeht, wurde von Jan Heidtmann vorgebracht: Laut ihm seien die Hygieneauflagen zwar ein Grund die Versammlungsfreiheit einzuschr\u00e4nken, m\u00fcssten aber vor Ort durchgesetzt werden. Heidtmann argumentiert, dass dies m\u00f6glich gewesen sei. <a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Dies bekr\u00e4ftigt auch Markus Reuter.<br \/>\nDurch Reuter wurde auch hervorgehoben, dass dieses Verbot als Vorlage f\u00fcr weitere Restriktionen stehen k\u00f6nnte, und damit die Einschr\u00e4nkung der Grundrechte normalisiert werde. Durch den einmaligen, situationsbedingten Eingriff wird, nach dieser Argumentation, die Unantastbarkeit als Prinzip dieses Rechts verletzt, was eine Signalwirkung entfalten kann. Diese Bef\u00fcrchtung, dass der Tabubruch weitere Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte nach sich zieht, findet sich so, wenn auch in radikalerer Form, in der Argumentation vieler Corona-Leugner wieder, die eine Wirkungsmatrix hin zur Diktatur bem\u00fchen.<br \/>\nLetztendlich l\u00e4sst sich auch aus der Kategorie der Effizienz ein schlagkr\u00e4ftiges Argument gegen das Verbot aufzeigen. Wie Markus Reuter verdeutlicht, bietet die Restriktion der Versammlungsfreiheit durch die Berliner Versammlungsbeh\u00f6rde (mit Zustimmung von Innensenator Andreas Geisel) eine Grundlage f\u00fcr sch\u00e4rfere Kritik. <a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Da das Verbot eine Rechtfertigung der Position und Weltsicht vieler Corona-Leugner aufs Genaueste darstellt, muss eine Radikalisierung der Anschauungen dieser zu erwarten sein. Somit ist auch eine h\u00f6here Gewaltbereitschaft der radikalen Teilnehmer zu vermuten und das Verbot f\u00f6rdert demnach auch die Spaltung und den Konflikt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gegen das Argument, die Einschr\u00e4nkung der Versammlungsfreiheit durch die Hygieneauflagen oder das Verbot seien an sich widerrechtlich, auch in dieser speziellen Situation durch die Pandemie, f\u00fcgt sich Artikel 8, Absatz 2 ein: \u201eF\u00fcr Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschr\u00e4nkt werden.\u201c Zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie wurden eine Reihe von Gesetzen erlassen, darunter das \u201eGesetz \u00fcber Ma\u00dfnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bek\u00e4mpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie\u201c und das \u201eGesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht\u201c. Somit wird auch die Einschr\u00e4nkung der Versammlungsfreiheit legitimiert, die mit den Hygieneauflagen (und dem Verbot) einhergeht. Die Erfahrungen mit \u00e4hnlichen Demos, sowie andere Veranstaltungen, die durch diese Organisatoren initiiert wurden, hatten gezeigt, dass die Restriktionen willentlich nicht eingehalten wurden und lie\u00dfen es darum nicht anders zu, als diese Demonstration zu verbieten. <a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><br \/>\nDa die Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Infektionsschutz obligatorisch waren und die Polizei mit deren Durchsetzung, sowie der Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Ordnung (Wahrung der Sicherheit des Reichstags), offensichtlich zeitweise \u00fcberfordert war, h\u00e4tten die Demonstrationen nicht stattfinden sollen d\u00fcrfen.<br \/>\nDas Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, beziehungsweise Norm, sondern stellt auch eine moralische Verpflichtung dar. Es hat zum Ziel das Leben und die Gesundheit der Menschen zu sch\u00fctzen, sowie die \u00dcberlastung des Gesundheitssystems zu verhindern (und somit auch die \u201eCorona-Triage\u201c wie in Italien). Dies entspricht der freien, demokratischen Grundordnung (FDGO). In seinem Artikel erw\u00e4hnte dies Christian Bangel in der \u201eZeit\u201c. <a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><br \/>\nDar\u00fcber hinaus war die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit durch spezifische Teilnehmer gef\u00e4hrdet. Da manche Teilnehmer zuvor im Netz \u00f6ffentlich kundgetan hatten, man beginne den \u201eSturm auf Berlin\u201c oder den \u201eSturm des Reichstages\u201c, zum Teil auch verbunden mit absurden Verschw\u00f6rungstheorien, zum Beispiel, dass Donald Trump daf\u00fcr Unterst\u00fctzung garantiert habe, war eindeutig, dass manche Teilnehmer verfassungsfeindlich waren und der FDGO willentlich Schaden zuf\u00fcgen wollen. Aus Pr\u00e4zedenzf\u00e4llen, etwa aus dem Urteil eines Bayerischen Verwaltungsgerichtes 2011, geht hervor, dass eine derart starke Einschr\u00e4nkung der Versammlungsfreiheit mit der Verfassungsfeindlichkeit der Teilnehmer begr\u00fcndet werden k\u00f6nne.<br \/>\nAls Beobachter ergibt sich zudem nicht, wie die Gedenkveranstaltung in Hanau verboten werden konnte, w\u00e4hrend diese Demonstration stattfinden durfte. Diese ungleiche Behandlung widerspricht dem Prinzip der egalit\u00e4ren Behandlung vor dem Gesetz, bzw. durch die Instanzen der Verfassung.<br \/>\nWie Christian Bangel verdeutlicht, d\u00fcrfe die Politik keine Angst mehr vor Rechten haben und so ihre Handlungsmaximen bestimmen lassen. Das Durchgreifen in Berlin h\u00e4tte mit einem Verbot sehr deutlich sein k\u00f6nnen, so w\u00e4re die Polizei st\u00e4rker gebraucht worden.<br \/>\nOlaf Sundermeyer w\u00fcrde hinzuf\u00fcgen, dass eine konsequente Entscheidung n\u00f6tig war. Insbesondere in der unklaren, unsicheren Situation durch die COVID-19-Pandemie war das Durchgreifen durch den Senat und die Versammlungsbeh\u00f6rde als politisches Zeichen von gro\u00dfer Wichtigkeit, um die klare Linie zu Corona und die von diesem Virus ausgehenden Gefahren zu betonen.<br \/>\nAuch muss gesagt werden, dass die Teilnehmer der Demonstration am ersten August in Berlin vors\u00e4tzlich geltendes Recht, also die Hygieneauflagen verletzten, dies betonte auch Andreas Geisel. W\u00f6rtlich hie\u00df es von Letzterem: \u201eVersammlungsfreiheit bedeutet nicht, bewusst gegen geltendes Recht versto\u00dfen zu d\u00fcrfen.\u201c (A. Geisel, 26.8.2020) Daher war es in der Konsequenz der Erwartung einer Wiederholung dieser Ereignisse richtig, die Folgedemonstration zu verbieten. <a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><br \/>\nAbschlie\u00dfend bleibt zu erw\u00e4hnen, dass auf solchen Demonstrationen B\u00fcrger, die lediglich wegen einer Einschr\u00e4nkung der Grundrechte besorgt sind oder aus \u00e4hnlichen Gr\u00fcnden in Kontakt mit Rechtsradikalen, Verschw\u00f6rungstheoretikern und Corona-Leugnern geraten. Somit normalisiert sich der Umgang und deren Positionen r\u00fccken st\u00fcckweise in die gesellschaftliche Mitte und werden salonf\u00e4hig. Um die klare Haltung gegen\u00fcber dieser Entwicklung zu bewahren und somit dem genannten entgegenzusteuern erscheint es richtig die Demonstration zu verbieten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Letztendlich wurde deutlich, dass Grundrechte, wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit geachtet werden m\u00fcssen, da so die B\u00fcrgern\u00e4he zur Politik erhalten bleibt. Auch ist allgemein anzuerkennen, dass eine Gefahr, sei sie auch sehr gering, besteht, dass ein einmaliges Verbot Signalwirkung haben k\u00f6nnte und so dies normalisieren k\u00f6nnte. Zudem sei die Umsetzung der Hygieneauflagen auch vor Ort kontrollierbar und das Verbot biete eine erweiterte Rechtfertigung f\u00fcr die Proteste und sch\u00e4rfere Kritik. Dennoch \u00fcberwiegt die Gegenseite: Es war richtig, die Demonstration zu verbieten. Auch wenn die Entscheidung der Versammlungsbeh\u00f6rde Berlin und des Innensenators gekippt wurde, bleiben die Fakten, die diese Entscheidung rechtfertigten und ein \u00e4hnliches Vorgehen in Zukunft bef\u00fcrworten lassen. Da die Hygieneauflagen obligatorisch sind und die Polizei mit der Situation \u00fcberfordert war, w\u00e4re ein Verbot effizient und legitim gewesen. Das Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus zum Schutz der Gemeinschaft und insbesondere zum Schutz von Risikogruppen stellt Verst\u00f6\u00dfe dagegen, wie sie zu beobachten waren, nicht nur amoralisch und gegen die FDGO, sondern auch illegal. Angesichts der verbotenen Hanau-Gedenkveranstaltung und der Erfahrungen mit vorherigen Demonstrationen dieser Veranstalter, war ein Verbot konsequent, zeigte eine klare Linie zur Corona-Handlungsmaxime der Bundesregierung und konnte zeigen, dass die Wut der Rechten die Politik nicht l\u00e4nger bestimme. Die Verfassungsfeindlichkeit einiger Teilnehmer konnte die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit nachhaltig beeintr\u00e4chtigen, der Umgang mit radikalen Ansichten wurde normalisiert und die Infektionsschutzauflagen willentlich verletzt. Um dies zu verhindern, war ein Verbot notwendig, effektiv und mit der freien, demokratischen Grundordnung legitimiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> <a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Bangel, Christian: Verbotene Corona-Demo: Neue H\u00e4rte (26.8.2020, 15:24) <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/gesellschaft\/zeitgeschehen\/2020-08\/verbotene-corona-demo-berlin-rechtsextreme-hanau-gedenk-demo\">https:\/\/www.zeit.de\/gesellschaft\/zeitgeschehen\/2020-08\/verbotene-corona-demo-berlin-rechtsextreme-hanau-gedenk-demo<\/a> (1.9.2020, 15:55)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz: Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_8.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_8.html<\/a> (1.9.2020, 15:44)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz: Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_5.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_5.html<\/a> (1.9.2020, 15:54)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Gensing, Patrick (ARD-faktenfinder): Nach Corona-Demo in Berlin Fake News \u00fcber Zahl der Teilnehmenden (02.08.2020, 18:23) <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/faktenfinder\/corona-demo-berlin-109.html\">https:\/\/www.tagesschau.de\/faktenfinder\/corona-demo-berlin-109.html<\/a> (2.9.2020, 9:21)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Heidtmann, Jan: Kein Grund f\u00fcr ein Demonstrationsverbot (26. August 2020, 20:43) <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/berlin-demo-verbot-corona-versammlungsfreiheit-1.5010759\">https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/berlin-demo-verbot-corona-versammlungsfreiheit-1.5010759<\/a> (1.9.2020, 16:09)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> <a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Reuter, Markus: Grundrechte Demonstrationsfreiheit ist nicht Geschmacksache (26.08.2020, 18:12) <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2020\/grundrechte-demonstrationsfreiheit-ist-nicht-geschmacksache\/#vorschaltbanner\">https:\/\/netzpolitik.org\/2020\/grundrechte-demonstrationsfreiheit-ist-nicht-geschmacksache\/#vorschaltbanner<\/a> (1.9.2020, 16:03)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Steinkohl, Ulrich: Bundespr\u00e4sident Steinmeier verurteilt die Besetzung der Treppe des Reichstagsgeb\u00e4udes durch rechte Demonstranten (31.08.2020, 13:33) <a href=\"https:\/\/www.juedische-allgemeine.de\/politik\/verabscheuungswuerdig-und-unertraeglich\/\">https:\/\/www.juedische-allgemeine.de\/politik\/verabscheuungswuerdig-und-unertraeglich\/<\/a> (1.9.2020, 15:43)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> <a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Sundermeyer, Olaf: Kommentar | Verbot von Corona-Demo in Berlin: Das Ende der Geduld (26.08.2020, 19:05) <a href=\"https:\/\/www.rbb24.de\/politik\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege_neu\/2020\/08\/corona-demonstration-berlin-senat-verbot-kommentar-sundermeyer.html\">https:\/\/www.rbb24.de\/politik\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege_neu\/2020\/08\/corona-demonstration-berlin-senat-verbot-kommentar-sundermeyer.html<\/a> (1.9.2020)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Beitrag von Jakob Bilan (Q3). 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