Ein Artikel von Milena Venn (9c)
Es gibt einige Geflüchtete in Deutschland, die ohne ihre Eltern hierher gekommen sind, aber auch noch nicht ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen besondere Unterstützung und Betreuung. Außerdem brauchen sie eine Person, die die Vormundschaft für sie übernehmen. Oftmals sind das Angestellte vom Jugendamt, die alle Aufgaben übernehmen, die normalerweise die Eltern dieser Kinder und Jungendlichen erfüllen würden. Außerdem begleiten sie die jungen Menschen bei ihrem Asylverfahren hier in Deutschland.
Allerdings haben diese Amtsvormünder meist 50 Mündel, also betreuungsbedürftige Geflüchtete. Oft stellt das eine große Herausforderung für die Beamten dar und sie sind mit der Situation überfordert. Das ist natürlich auch nicht optimal für die Geflüchteten, die oft auch mehr persönlichen Kontakt zu ihrem Vormund haben wollen und ihre volle Unterstützung bei Terminen zum Beispiel im BAMF brauchen. Da das bei einem Amtsvormund meist nicht gegeben ist, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Dies sind Vormundschaften von Freiwilligen. Eigentlich kann fast jede*r eine Vormundschaft übernehmen, sofern die Person volljährig ist. Ist dies der Fall, kann man sich zum Beispiel bei einem Verein anmelden, der ein entsprechendes Angebot hat. Natürlich kann man sich auch direkt an das Jugendamt wenden und so eine Vormundschaft übernehmen. Falls man schon eine*n unbegleitete*n minderjährige*n Geflüchtete*n kennt, kann man direkt für diese*n eine Vormundschaft beantragen. Andernfalls wird einem ein*e Geflüchtete*r vom Jugendamt zugeordnet.
Aber was genau tut man als Vormund? Im Prinzip geht man den Tätigkeiten nach, denen man als Eltern auch nachgehen würde. Also unterschreibt man zum Beispiel Zeugnisse oder entschuldigt das Fehlen im Krankheitsfall bei der Schule. Trotzdem muss das Mündel nicht zwanghaft bei seinem Vormund wohnen. Außerdem unterstützt man sein Mündel gegebenenfalls im Asylverfahren, und kann es bei Terminen begleiten. Damit das Jugendamt sicher sein kann, dass man seine Pflichten erfüllt und vor allem damit es erfährt, was man alles mit seinem Mündel unternommen hat oder welche Ausgaben man für sein Mündel machen musste, sollte man zweimal im Jahr einen Bericht über all dies einreichen.
Als Minderjährige*r kann man natürlich noch keine Vormundschaft übernehmen, allerdings kann man sich an der Fichte am Patensystem der KaGeRa beteiligen. Als Pate hilft man den Willkommensschülern*innen z.B. beim Deutschlernen oder beim Integrieren in den Alltag. Falls ihr Interesse am Patensystem habt, könnt ihr euch ganz einfach an die KaGeRa wenden. Dort erhaltet ihr auch genauere Informationen über das Patendasein.