Ein Beitrag von Bennett Wegner (Q2).
Der Artikel entstand im Rahmen des Besuchs der Leipziger Buchmesse (LK Deutsch Q2; Kursltg: Fr. Lemme).
Auf der Leipziger Buchmesse besuchte ich die halbstündige Vorstellung des Buches „Feindbild Islam und institutioneller Rassismus – Menschenrechtsarbeit in Zeiten von Migration und Anti-Terrorismus“, erschienen beim VSA Verlag. Der Autor Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt, der sich vorrangig für Flüchtlinge und Migranten einsetzt, stellte sein Buch am Stand des Verlags vor.
Der 75 Jahre alte Autor begann seinen Vortrag, indem er sich zunächst selbst vorstellte. Er ging dabei auf die von ihm gegründete und nach ihm benannte Eberhard-Schultz-Stiftung ein und beschrieb seine Tätigkeit als Menschenrechtsanwalt.
In seinem Buch befasst er sich ebenfalls mit den ihn am Herzen liegenden Themen wie Migration und Asyl. Das Buch besteht laut eigener Aussage zum Großteil aus Beispielen seiner eigenen Fälle und juristischen Ausführungen diesbezüglich. Einen großen Teil seines Vortrags ging es um weitere gesellschaftspolitische Ansichten, die er in seinem Buch vertritt. Ein Kernbegriff seines Buches bildet der „antimuslimische Rassismus”, den er zu Beginn seines Vortrags den Zuschauern erklärte. Er definiert dieses große Problem der deutschen Gesellschaft wie folgt: „antimuslimischer Rassismus ist eine Form von Rassismus, die sich gegen Menschen richtet, denen eine muslimische Religionszugehörigkeit zugeschrieben wird.”
Ich bin allerdings der Meinung, dass der Begriff in diesem Sinne irreführend und falsch verwendet wird. Der Terminus Rassismus bezeichnet per Definition eine Einstellung, die Menschen aufgrund ihrer phänotypischen Merkmale einer Ethnie zuordnet, in Rassen kategorisiert und deshalb unterdrückt. Da der Islam allerdings keine homogene Ethnie darstellt, sondern eine kulturelle und politische Ideologie, ist der Begriff „antimuslimischer Rassismus“ ein Widerspruch in sich.
Dass der Autor trotzdem diesen Begriff wählt, lässt entweder die Option offen, dass er der Meinung ist, man könne Muslime an ihrem Aussehen erkennen oder aber, dass er den Begriff nur gewählt hat, um die stark negativ konnotierte Bedeutung und schreckliche Geschichte, die mit diesem Begriff unweigerlich verbunden ist, für seine Zwecke zu nutzen und den*die Leser*in seines Buches von der Tragweite des von ihm beschriebenen Phänomens zu überzeugen.
Diese falsche Verwendung des Begriffs ist meiner Meinung nach nicht förderlich, denn dadurch wird der Begriff Rassismus stark aufgeweicht und verallgemeinert, sodass wirklich rassistische Aussagen und Vorkommnisse nicht mehr adäquat benannt werden können.
In seiner Karriere als Anwalt hatte der Autor Eberhard Schultz laut eigener Aussage selbst häufiger mit Fällen des „antimuslimischen Rassismus“ zu tun. Dieser Rassismus gehe weitgehend auch von Institutionen aus, daher der „institutionelle Rasissmus“ von dem er im Titel seines Buches spricht. Um diese Behauptung zu belegen, erzählte er dem Publikum von einem Beispiel. Aus seiner Sicht als Anwalt eines VW-Mitarbeiters beschrieb er den Fall wie folgt:
“Nachdem sich VW im Zuge des Abgasskandals dazu gezwungen gesehen hatte, Mitarbeiter zu entlassen, wurde dem muslimischen Mandanten eine Abfindung von 50.000 € angeboten, welche er allerdings ablehnte und auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bestand. Daraufhin wurde er von VW mit der Begründung, seine etwaige Mitgliedschaft in einer salafistischen Gruppierung und Sympathien mit gewalttätigen Islamisten stellten eine Bedrohung für den Betriebsfrieden dar, entlassen. Dagegen zog er, mit anwaltlicher Unterstützung von mir, vor Gericht. Die im Laufe des Prozesses angebotenen Vergleiche lehnte VW ab.”
Diese Beschreibungen lassen den Zuschauer in der Vermutung zurück, der Mandat des Autors sei eindeutig unfair behandelt worden und VW sei im Unrecht. Eberhard Schultz spricht von einer “wahnsinnigen Hexenjagd auf den Islamismus” und davon, dass sein Mandat ein Opfer des “institutionellen antimuslimischen Rassismus” sei.
In der späteren Recherche stellte sich heraus, dass der Autor (absichtlich?) wichtige Fakten unerwähnt ließ.
Sein Mandant war höchstwahrscheinlich Mitglied einer dschihadistischen Vereinigung, wurde bei der mutmaßlichen Ausreise nach Syrien mit 9.000 € Bargeld im Gepäck gestoppt und soll seinen Kollegen bei VW gedroht haben, sie alle umzubringen. Unter der Betrachtung aller Informationen zeichnet sich eindeutig ab, dass der Autor versucht hat, das Publikum von seiner Position zu überzeugen, um seinem angesprochenen Problem mehr Gewicht zu verleihen und seine Position zu rechtfertigen.
Als er dazu aus dem Publikum angesprochen wurde, ging er nicht einmal auf den Vorwurf, sein Mandat sei ein Islamist, ein, sondern kritisierte lediglich VW dafür, ihn “nur aufgrund seines muslimischen Glaubens“ zu entlassen und klagte über eine mediale Hetzjagd.
Von meinem Standpunkt aus klingt diese Erzählung, die er als eine der interessantesten und für das Problem des “institutionellen Rassismus” als bezeichnenden ansieht, nicht nach einem vernünftigen Beispiel. Dass der Arbeitgeber VW in diesem Fall versucht, auf Basis erdrückender Beweislage, einen islamistischen Gefährder zu entlassen, erscheint nur vernünftig. Dies stellt meiner Meinung nach in diesem Fall keinen Rassismus oder eine Diskriminierung dar.
Nach dieser Erzählung ging der Autor darauf ein, für wen das Buch geeignet wäre. Er sagt, das Buch sei zwar recht juristisch trocken gehalten, aber eben auch durch “interessante” Beispiele aus seiner Karriere erweitert worden. Daher empfiehlt er es Menschen, die an Menschenrechten und der Arbeit eines Menschenrechtsanwalts interessiert sind oder sich über den “antimuslimischen institutionellen Rassismus” informieren wollen. Dieser Empfehlung würde ich mich anschließen. Das Buch ist nicht dafür ausgelegt, ein Bestseller zu werden und wird diesem Nicht-Anspruch auch gerecht. Es spricht eine recht kleine Gruppe an und ist insgesamt gesehen auch nicht objektiv geschrieben. Die Fälle, die beschrieben werden, sind teilweise unvollständig dargestellt und das Problem des “antimuslimischen institutionellen Rassismus” wirkt durch die fehlenden Belege aufgebauscht. Ich bin der Meinung, die Darstellung von Eberhard Schultz in seinem Buch ist übertrieben und wirkt, als versuche der Autor, die Notwendigkeit seiner Tätigkeit als Menschenrechtsanwalt in Deutschland, zu rechtfertigen. Das nicht zu verleugnende Problem der Diskriminierung von Muslimen in Deutschland wird, aus welchem Grund auch immer, unnötig übertrieben dargestellt.