Die Sammlung der Rotkäppchen-Varianten entstand im Deutsch Grundkurs des ersten Qualifikationssemesters (Q1) unter Leitung von Fr. Regenbrecht. Im dritten Teil der Veröffentlichung werden eine moderne sowie eine poetische Variante vorgestellt. Hier geht es zum ersten, zweiten, dritten und fünften Teil der Sammlung.
Vermerk (Autor: Leander Röttger)
Beim vorliegenden Fall handelt es sich um eine, gemäß §17 des Bundesmeldegesetztes, hierorts ansässige nach § 174 StGB schutzbefohlene Minderjährige, welche aufgrund ihrer ausgefallenen Kopfbedeckung den Namen Rotkäppchen zu tragen pflegt. Die Mutter des besagten Rotkäppchens, welcher ihrerseits ein Schreiben der eigenen Mutter zustellig gemacht wurde, in welchem diese auf ihr körperliches Wohlbefinden und Pflegebedürftigkeit aufmerksam machte, beauftragte besagtes Rotkäppchens mit der Zustellung diverser Konsumgüter zwecks Genesung an dieselbe. Vor dem Zeitpunkt des Aufbruchs genoss Rotkäppchen eine Belehrung seitens ihrer Mutter bezüglich des Verbots des Verlassens der Waldwege im Areal sowie die Auflage ihrer Mutter bezüglich der gesitteten Überbringung einer Grußformel an besagte Vorfahrin. Des Weiteren machte Rotkäppchen sich durch die Nichteinhaltung der Verbotsauflage bezüglich des Verlassens der Wege straffällig und machte die Begegnung eines nicht gemeldeten den Behörden allerdings bereits durch sein nicht unüppiges Vorstrafenregister hinreichend bekannten Wolfes, welcher in gesetzes-unkonformer Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken dienende Korbbehältnis forderte, in welchem sich die Konsumgüter in Form von Backwerk sowie eines alkoholhaltigen Getränkes befanden, welche der Großmutter zugedacht waren. Dieselbe ließ ihm die Information zuteil werden, derzufolge sie zu Visitezwecken sich zu ihrer im Wald residierenden Großmutter auf dem Weg befand. Der Wolf entschied sich aufgrund seines vorherrschenden Ernährungsmangels unter Vorlage einer falschen Identität bei besagter Großmutter vorzusprechen. Diese genoss aufgrund eines Augenleidens zum besagten Zeitpunkt die Vorteile einer Krankschreibung, weshalb es sich für den Wolf als eine Angelegenheit von geringfügiger Komplexität darstellte, sich in perfider Täuschungsabsicht Zugang zum Wohnort verschaffen zu können und sich durch Verzehr der Großmutter der Unterschlagung von Nahrungsmitteln sowie des laut § 212, 213 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellten vorsätzlichen Tötungsdeliktes schuldig zu machen. Ferner bemächtigte sich dieser darauffolgend der Identität derselben, um ebenfalls den Verzehr des zu einem darauffolgenden Zeitpunkt erscheinenden Rotkäppchens zu ermöglichen und dementsprechend eines zweiten Tötungsdeliktes zur Verantwortung hätte gezogen werden müssen. Aufgrund günstiger Umstände für alle Beteiligten, unter Ausschluss des Wolfes, befand sich zu besagtem Zeitpunkt ein Waldbeamter, welcher sich zwecks Bestandregulierung und Bekämpfung dort aufhielt, in besagtem Areal und vernahm geräuschvolle Laute, welcher der Wolf, der aufgrund zunehmender Erschöpfung zu nächtigen begonnen hatte, von sich gab. Einen Verstoß des laut §1004 BGB festgelegten Verbotes zur übermäßigen Immision durch Schall vermutend begab sich besagter Beamter zum Wohnsitz der Großmutter, welcher sich als Ursprung besagter Immissionen herausstellte. In Ausübung seiner Pflicht bediente dieser sich, in Absprache mit der zuständigen Dienststelle, einer Schussvorrichtung auf Pulverbasis und feuerte ein Projektil auf das ruhende Raubtier, welches dadurch verschied. Aufgrund eines unüblichen Erscheinungsbildes des Leichnams entschied der Beamte, diesen, unter Zuhilfenahme eines üblichen Schneidewerkzeuges, zu öffnen, wobei er auf das unter den Lebenden weilende Rotkäppchen sowie dessen Großmutter, welche sich ebenfalls im lebenden Zustand befand, traf. Aufgrund eines durch die unerwartete Reanimation gesteigerten Frohsinns entschieden sich besagte drei Personen ohne eine amtliche Zustimmung für den Konsum des Backwerks und des alkoholischen Getränkes.
Ergänzung: Der Beamte wurde aufgrund des Konsumes von Alkohol, während er sich in Ausübung seines Dienstes im Auftrag des Staates befand, zu einer Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt, allerdings aufgrund seiner außergewöhnlichen Verdienste bei der Rettung zweier Bürger wieder freigesprochen.
Rotkäppchen in Medizin-Fachsprache
Es war einmal ein gesundheitlich stabiles Mädchen mit einer unauffälligen Anamnese. Sie hatte eine Großmutter, die sporadisch Anzeichen einer Demenzerkrankung zeigte, was ihre Großmutter jedoch nicht davon abhielt, ihr ein rotes Käppchen zu schenken, um sicherzustellen, dass sich der Gesundheitszustand des Kindes nicht verschlechtere. Rotkäppchen war nur kassenversichert, weswegen auch sie ihren Gesundheitszustand sehr ernst nahm und dieses Käppchen oft trug, um ihren Caput vor Unterkühlung und der Schwächung des Immunsystems zu schützen. Diese präventive Maßnahme nahm sie so ernst, dass ihr Name im präfrontalen Cortex ihrer Mitmenschen als Rotkäppchen verknüpft wurde.
Da ihre Großmutter so wie sie kassenversichert war und sie auf Grund der Tatsache, dass ihre Demenz in einem frühen Stadium war, nur als Pflegestufe 1 eingestuft war, wurde Rotkäppchen von ihrer Mutter zur Großmutter geschickt, um sie medizinisch und emotional versorgen.
Auf dem Weg dahin traf sie im Wald den Wolf, der vom blutsaugenden Arthropoden, Ctenocephalides Canis befallen war und so mit Rickettsia typhi infiziert war. Er empfahl ihr einen Blumenstrauß zu pflücken. Rotkäppchen pflückte aufgrund eines gesenkten Intelligenzquotienten daraufhin einen Blumenstrauß und der Wolf, welcher außerdem an Malnutrition litt, nutzte die Zeit, um sich, als exspektative Behandlung seiner Symptome, seinem Verdauungstrakt die Großmutter einzuverleiben. Er hatte schon oft altes, verdorbenes Fleisch verzehrt, sodass er nun auch noch das veraltete Fleisch der Großmutter fressen konnte. Jedoch schien dies seine Symptome nicht ausreichend zu lindern und so zog er daraufhin die Kleider der Großmutter an, um Rotkäppchens Occipitallapen täuschen und sie in eine Situation von körperlicher Gefährdung aufgrund ihrer Einverleibung in seinen Ventriculus Stomachus zu versetzen. Als Rotkäppchen ankam, erkannte sie ihre Großmutter kaum und versuchte so eine Anamnese über ihren momentanen Gesundheitszustand aufzustellen, jedoch fühlte sich der Wolf in seinem Arzt-Patienten-Verhältnis gestört und aß sie. Seiner störenden Symptome nun endlich kuriert, schlief der Wolf ein und schnarchte.
Als der am Haus der Großmutter vorbeikommende Herr Jäger, ehemals Dr. Jäger, dieses Schnarchen hörte, erkannte er sofort ein gesteigertes Risiko für eine Schlafapnoe und war bereit den Patienten oder die Patientin sofortig über ihren Zustand zu informieren, da die Behandlung möglichst früh starten sollte, um optimale Erfolgschancen zu erzielen. Ohne sich über die Spezies lange zu wundern, begann er gleich mit der Diagnose und stellte zwei den Darmtrakt blockierende Fremdkörper im Bauchraum des Wolfes fest. Er führte kurzerhand eine extrem invasive Operation am Wolf durch und entfernte die Fremdkörper, Rotkäppchen und ihre Großmutter, aus dem triculus Stomachus des Wolfes, bevor sie vom Magensaft anfangen konnten zu denaturieren. Da Herr Jäger jedoch aufgrund von Disziplinar-Problemen vor Jahren seine Approbation verloren hatte, nutze er fehlerhaft vom Körper nicht abbaubare Steine als Wundfüllmaterial, welche zum Tode des Wolfes führten. Jedoch war der Wolf kein registrierter Patient und Herrn Jäger drohten nicht erneut gerichtliche Verfahren aufgrund fehlerhaften Benehmens während einer Operation. Der Zustand der Großmutter hatte sich nicht verschlechtert und sowohl sie als auch Rotkäppchen waren beide stabil.
Und wenn sie sich nicht durch Altersschwäche oder Krankheit in den Exitus verabschiedet haben, dann leben sie noch heute, jedoch ist dies hoch abwegig, da die durchschnittliche Lebenserwartung nach der frühzeitigen Diagnose von Demenz nur zwischen 5 und 10 Jahren beträgt.